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Versicherungen-Ratgeber

Die Kfz-Versicherung

Eine Kfz-Versicherung unterteilt sich in drei Bereiche: Die Haftpflichtversicherung, die Teilkaskoversicherung, sowie die Vollkaskoversicherung

Die Haftpflichtversicherung, ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, welche Schadensersatzansprüche abdeckt, die das KFZ dritten zufügt. Zum Nachweis einer solchen Pflichtversicherung benötigt man eine Doppelkarte. Ohne die Vorlage einer Doppelkarte, wird dem KFZ die polizeiliche Zulassung zum Straßenverkehr, verweigert. Versichert sind im Rahmen der Haftpflichtversicherung
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden

Für die verschiedenen Schadensbereiche hat der Gesetzgeber Mindestdeckungssummen vorgesehen, die aber individuell verändert werden können. Diese Deckungssummen sind Grundlage der Beitragsfestlegung. Ein zweiter Faktor für die Beitragsfestlegung ist der sogenannte SFR (= Schadensfreiheitsrabbatt). Durch die Anzahl unfallfrei gefahrener Versicherungsjahre, kann der Versicherungsnehmer den Jahresbeitrag prozentual verringern oder auch erhöhen, wenn er schuldhaft Unfälle verursacht.

Die Teilkaskoversicherung, deckt Schäden gegen Brand, Einbruch-Diebstahl, Vandalismus, Kurzschluss und Glasbruch ab. Einige Versicherer bieten auch einen Einschluss von Naturgewalten wie Sturm und Hagel an. Ebenso sind in der Regel Schäden mitversichert, die sich aus Zusammenstössen mit Haarwild ergeben. Der Beitragsgestaltung liegen auch hier mehrere Faktoren zugrunde. Da wäre zum einen die Höhe der Selbstbeteiligung im Schadensfall, die Typenklasse in der die Versicherung das Fahrzeug eingestuft hat, die Regionalklasse des Zulassungsbezirkes. Einige Versicherer bieten noch zusätzliche Rabattmöglichkeiten an für bestimmte Berufsgruppen, Fahrer….

Die Vollkaskoversicherung deckt wie die Teilkaskoversicherung auch nur Schäden ab, die am eigenen Fahrzeug entstehen. Ergänzend zur Teilkaskoversicherung bietet die Vollkaskoversicherung Schutz bei:

- Mut- und/oder böswillige Beschädigung des Kraftfahrzeuges durch Dritte
- nicht vorsätzlich oder mutwillig beigeführte Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug
- wenn der Unfallverursacher nicht zu ermitteln ist (Fahrerflucht)
- wenn der Unfallgegner zahlungsunfähig ist
- wenn der Schadenverursacher nicht haftbar zu machen ist (zum Beispiel Kleinkinder)

Neben der Höhe der Selbstbeteilung finden bei der Prämienberechnung die gleichen Faktoren wie bei der Teilkaskoversicherung Berücksichtigung. Wobei zu beachten wäre, dass die Teilkaskoversicherung immer Bestandteil der Vollkaskoversicherung ist.


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